Neue Möglichkeiten in der Vergabe nutzen

Antrag der  Fraktion B90/Die Grünen in der Gemeindevertretersitzung am 23. April 2015:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Die Gemeinde Wettenberg spricht sich grundsätzlich dafür aus, künftig einen weiteren Beitrag für eine sozial und ökologisch nachhaltigere Beschaffung zu leisten und die Vergabe öffentlicher Aufträge ab einem Auftragswert von € 10.000 ohne Berücksichtigung der Mehrwertsteuer an sozialen, ökologischen, umweltbezogenen und innovativen Anforderungen gemäß § 3 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes auszurichten.

2. Der Gemeindevorstand wird gebeten, der Gemeindevertretung Vorschläge zu unterbreiten, wie diese Anforderungen umgesetzt werden können. Dazu soll in einem ersten Schritt dem Haupt- und Finanzausschuss berichtet werden, welche Beschaffungs- und Dienstleistungsvergaben in den letzten 3 Jahren das Auftragsvolumen von 10.000 € überschritten und in wieweit schon jetzt bei der Vergabe Kriterien im Sinne des obigen Beschlusspunktes eingehalten werden (z.B. Ökostrom bei der Strombeschaffung).

Begründung:

Die Novellierung des Hessischen Vergabegesetzes ist zum 1. März 2015 in Kraft getreten. Hiermit wird nunmehr den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, soziale, ökologische und innovative Standards bei der Produktion von Gütern und der Bereitstellung von Dienstleistungen zu würdigen und zu fördern. Das novellierte Gesetz schafft damit mehr Rechtssicherheit bei der Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien. Diese neuen Chancen gilt es auch in Wettenberg zu nutzen, um so einen wichtigen Beitrag für ein nachhaltigeres Wirtschaften zu erbringen.

Mit dem neuen Vergabegesetz steht es Wettenberg bei der Auftragsvergabe frei, soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen zu fixieren, wenn diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Solche Anforderungen können z. B. die Berücksichtigung der Erstausbildung, die Berücksichtigung der Chancengleichheit bei Aus- und Fortbildung, die besondere Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Verwendung von fair gehandelten oder ökologisch nachhaltigen Produkten bei der Auftragsvergabe sein.

Weitere Begründungen folgen mündlich.

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