Aktueller Verdi-Streik und die Auswirkungen

Antrag der Fraktion B90/Die Grünen für die Gemeindevertretersitzung am 11. Juni 2015
Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Gemeindevorstand wird gebeten, sich gegenüber dem Kommunalen Arbeitgeberverband für eine unverzügliche Wiederaufnahme der Verhandlungen der Tarifparteien einzusetzen und deutlich zu machen, dass die Gemeinde Wettenberg einer angemessenen Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe positiv gegenüber steht. Es soll darin auch klargestellt werden, dass die Sozial- und Erziehungsberufe im Sinne der gesamten Gesellschaft tätig sind und entsprechend die aufkommenden Mehrbelastungen nicht allein von Seiten der Kommunen und Eltern zu tragen sind, sondern sich vielmehr Land und Bund ebenfalls in angemessener Weise zu beteiligen haben.
2. Die Gemeindevertretung begrüßt den Beschluss des Gemeindevorstands, die indirekt durch die Streiktage entstehenden eingesparten Personalkosten den Kinderbetreuungseinrichtungen in Wettenberg zur Verfügung zu stellen.
Begründung:

In Mittelhessen befinden sich seit dem 11. Mai die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst im Streik. Auch Wettenberg wird zum Zeitpunkt der Antragstellung noch bestreikt. Ein Ende des Streiks ist laut Pressemeldungen derzeit nicht in Sicht.

Eine der Hauptforderungen der Streikenden ist die grundsätzliche Höhergruppierung der Beschäftigten. Derzeit sind die überwiegende Anzahl der Beschäftigten im Kinder- tagesstättenbereich laut Haushaltsplan in Stufe S 6 eingruppiert. Presseöffentlich fordert die Gewerkschaft der Streikenden für diese Gruppen die Stufe 10. Die Fraktion B90/Die Grünen ist der Ansicht, dass eine bessere Eingruppierung der Sozial- und Erziehungs- berufe angesichts der gestiegenen Anforderungen angemessen ist. Inwieweit diese Eingruppierung erfolgen soll, ist jedoch allein den Tarifparteien überlassen.

Dem mehrfach presseöffentlich geäußerten Wunsch der Eltern, nach einer Rückerstattung der Kindergartengebühren steht die Fraktion skeptisch gegenüber. Zum Einen decken die Elterngebühren nur einen Bruchteil der tatsächlich entstehenden Kosten (auch im Streikbetrieb) und zum Anderen wäre die Rückerstattung rein technisch schwierig. Zum Beispiel gibt es Eltern, deren Kinder gebührenfrei untergebracht werden, dennoch jetzt Kosten für Tagesmütter etc. haben. Der öffentlich geäußerte Beschluss des Gemeindevorstands erscheint uns hingegen angemessen. Mit Wiederaufnahme der Tarifverhandlungen wäre jedoch sowohl den Beschäftigten als auch den Eltern am besten gedient.

Mit freundlichen Grüßen
Schulze Horn
Fraktionsvorsitzender

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