Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Gemeinde-Vorstand und Vertreter,
sehr geehrte Damen und Herren,
Die dargestellten rechtlichen Grundlagen liegen teilweise 35 Jahre zurück. Vor 35 Jahren wurde aus einer Außenfläche ein Baugebiet bei dem eine Teilfläche ausgeschlossen wurde. Gleichwohl wurde dies Fläche nie aus dem Flächennutzungsplan ausgenommen. Der damalige Besitzer sparte dadurch die Erschließungskosten, die von den anderen Anwohnern mitgetragen werden mußten. Dies scheint aus der der Sicht der Fraktion der Grünen einer der Ursprünge des nachbarlichen Dissens zu sein. Im Jahr 2009 hatten sich die Besitzer des Grundstückes, um das es heute geht, es sich anders überlegt. Sie wollten, salopp gesagt, das Grundstück versilbern und Kasse machten. Für ein einzelnes Grundstück wäre es vielleicht gegangen, nicht aber beim Verkauf mehrerer Grundstücke. So kam es 2009 zu einem Vermittlungsgespräch in dessen Verlauf der damalige Bürgermeister Schmidt eine weitere Bebauung ausgeschlossen haben soll. Obwohl Rechtsanwälte daran beteiligt waren, liegt leider keine verwertbare, von allen beteiligten Personen unterschriebene Dokumentation dieses Treffens vor.
Wie die Erörterung im Bauausschuss gezeigt hat, sind diese Vorgänge für die rechtliche Seite der Einleitung der Offenlage des Beteiligungsverfahrens nicht relevant. Gleichwohl können sie ein Erklärungsversuch für die Argumentation der Anlieger sein mit der sie die Bebauung des Grundstückes verhindern wollen.
Der Auffassung, dass es sich um eine Außenfläche handelt kann sich die Fraktion der Grünen nicht anschließen. Dabei handelt es sich nicht um die rechtliche Bewertung sondern allein um unsere Wahrnehmung des Grundstückes: Es ist von 3 Seiten von Häusern umgeben, der Abschluss zu den Wiesen bildet der Friedhof. Einen Konflikt zum Friedhof und den geplanten Neubauten sehen wir nicht. Die Anzahl der Beisetzungen ist überschaubar und diese finden meistens zu Zeiten statt, in denen die Gärten nicht so stark genutzt werden. Vergleichbare Konstellationen in anderen Gemeinden zeigen wenig Konfliktpotential auf.
Die ökologische Bedeutung des Grundstückes erscheint uns nachrangig. Der überwiegende Teil ist Schnittrasen. Einem für Höhlenbrüter bedeutsamen Baum wurde mit einem besonderem Schutz im Bebauungsplan Rechnung getragen. Wanderbewegungen von Kleintieren werden bereits jetzt durch die im Innenbereich üblichen Einfriedungen erschwert, durch neue Häuser und Gärten werden sie aber nicht verhindert. Natürlich jede Bebauung mit einer Flächenversiegelung verbunden und damit einen Eingriff in die Natur dar. Im innerörtlichen Bereich erachten wir diesen Eingriff als weniger schädlich als im Außenbereich.
Die Erschließung der Grundstücke wird Aufgabe der neuen Eigentümer sein. Dies bedeutet auch, dass die Eigentümer die Kosten für Beleuchtung oder Schneeräumung sowie Unterhaltung der Wege verantwortlich sein werden. Diese Kosten werden sich in den Verkaufserlösen für die geplanten Baugrundstücke widerspiegeln und können damit aus unserer Sicht auch einen gewissen Ausgleich zu den vor 35 Jahren nicht geleisteten Beiträgen darstellen.
Zusammen mit den Grundstücken im Fasanenweg können in Wettenberg bis zu 5 neue Bauplätze entstehen. Im geplanten Neubaugebiet in Launsbach sollen 13 neue Plätze entstehen. Die Innenentwicklung ist damit ein wichtiger Beitrag, den Flächenverbrauch im Außenbereich und damit eine weitere Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden. Dies war das Ziel, als wir zusammen mit den anderen Fraktionen den Beschluss zur Innenentwicklung gefasst haben. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Fraktion der Grünen der Änderung des Bebauungsplan Nr. 31, Talstrasse Nord zustimmen.
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