Umsetzung der hessischen Biodiversitätsstrategie

Antrag in der Gemeindevertretung am 19.02.2015

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, gemeinsam mit Naturschutzorganisationen vor Ort zu prüfen, ob es im Gemeindegebiet in Wettenberg Möglichkeiten gibt, Projekte im Zusammenhang mit der Umsetzung der hessischen Biodiversitätsstrategie durchzuführen (z.B. Fledermaus- oder Amphibienprojekte, Grünland schutzkonzepte oder Maßnahmen im Krofdorfer Forst).

Begründung:

Im Juni 2013 wurde die Hessische Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Mit der Biodiversitätsstrategie verknüpft die Landesregierung verschiedene Zielsetzungen, unter anderem der Schutz von Lebensräumen und Arten, besonders in Schutzgebieten, sowie die Beobachtung und ggf. Zurückdrängung invasiver Arten. Die Strategie benennt 10 Ziele und 54 Einzelmaßnahmen, zu denen Artenhilfskonzepte ebenso gehören wie die der Einsatz von Agrarumwelt- maßnahmen und die systematische Überwachung ihrer Wirksamkeit, die Fest- legung von Kernflächen auf der Basis der Naturschutzleitlinie für den Staatswald und die Benennung von Habitatbäumen, die sich unbeeinflusst entwickeln sollen.

Die Durchführung von Projekten ist auch Kommunen selbständig möglich. Die Projektmittel können beim HMUKLV oder der Stiftung hessischer Naturschutz oder beim RP-Gießen beantragt werden.

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