Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen stärken

Antrag der Fraktion B90/Die Grünen für die Gemeindevertretersitzung am 11. Juni 2015

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, sich über den Hessischen Gemeindebund bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die Ankündigung des „Aktions- programmes Klimaschutz 2020“ des Bundes, die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gestärkt werden soll, schnellstmöglich umgesetzt wird. Dafür ist § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend zu ändern, dass die Kommunen wie Wettenberg selbst entscheiden dürfen, wo in ihrem Gemeinde- und Hoheitsgebiet sie welche Geschwindigkeit für richtig und angemessen halten.
Begründung:

Die Belange der Kommunen stoßen immer wieder auf Probleme, wenn sie eine Tempo-30-Zone oder eine streckenbezogene Temporeduzierung ausweisen wollen. Einzelfallbegründungen und etliche Einschränkungen erschweren für uns Gemeinden eine sinnvolle Planung.
Nach der derzeit geltenden Rechtslage ist die Ausweisung einer Tempo 30-Zone grundsätzlich ausgeschlossen, sobald eine Vorfahrtsstraße, Ampeln oder Radwege vorhanden sind. Eine streckenbezogene Temporeduzierung an einzelnen Straßen- abschnitten ist nur möglich, wenn eine besondere Gefährdung für die Sicherheit von VerkehrsteilnehmerInnen festgestellt wird oder wenn die Lärmbeeinträchtigung verkehrsbedingt über dem ortsüblichen Niveau liegt.
Diese Voraussetzungen schaffen immer wieder Rechtsunsicherheit und schränken uns Kommunen unnötig in unserem Entscheidungsspielraum ein, denn vor Ort kann am Besten darüber entschieden werden, in welchen Gebieten oder an welchen Strecken Tempo-30 Sinn ergibt.
Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und in ihrem Kabinettbeschluss zum „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ vom 03.12.2014 angekündigt, dass zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Entscheidungskompetenz der Kommunen hinsichtlich der Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen gestärkt werden soll (Kapitel 4.6.2., Seite 40). Dementsprechend sollten die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen und von streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierungen vereinfacht werden. Eine Umsetzung dieses Beschlusses ist jedoch bislang noch nicht erfolgt.

Eine Anregung durch die Gemeinden wird der schnellen Umsetzung hilfreich sein.

Mit freundlichen Grüßen
Schulze Horn
Fraktionsvorsitzender

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