Antrag: Kitagebührenrückerstattung / Satzungsänderung

Sehr geehrter Herr Steckbauer,
die Fraktion B90/Die Grünen bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung am 17. September 2015 zu setzen:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:

1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Satzungsänderung der Kindergartenbenutzungs- und der -gebührensatzung vorzubereiten und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen. In der Gebührensatzung ist vorzusehen, dass auch bei vorübergehender Schließung die Gebührenpflicht grundsätzlich bestehen bleibt, aber bei einem Ausfall auf Grund höherer Gewalt von mehr als 5 Tagen, auf Antrag der Berechtigten eine Gebührenrückzahlung erfolgen kann. Die Gebührenrückzahlung sollte pauschaliert erfolgen, um den Verwaltungsauswand so gering wie möglich zu halten. Sie soll rückwirkend zum 1.1.2015 in Kraft gesetzt werden können.
2. Der Gemeindevorstand wird gebeten, in den Fällen der Gebührenübernahme durch den Kreis Gießen, mit den zuständigen Behörden des Kreises Gespräche aufzunehmen, mit dem Ziel einer vergleichbaren Lösung.
3. Der Gemeindevorstand wird gebeten zu berichten, welche vorbereitenden Maßnahmen er ergriffen hat oder beabsichtigt zu ergreifen, um im Falle des zu erwartenden erneuten Streiks die Auswirkungen für die Betroffenen zu lindern.

Begründung:

Zur Begründung des Antrags wird auf den beschlossenen Antrag in der Gemeindevertretungssitzung vom 11. Juni und die Stellungnahme des Hess. Städte und Gemeindebundes aus der Sitzung vom 23. Juli 2015 verwiesen. Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich.
Der Gemeindevorstand soll den Entwurf der Satzungsänderung in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Sozialausschusses vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen

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