Mahd / Mulchen auf innerörtlichen und außerörtlichen gemeindlichen Flächen

Mahd / Mulchen auf innerörtlichen und außerörtlichen gemeindlichen Flächen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Steckbauer,

die Fraktion B90/Die Grünen bittet Sie, folgende Anfrage gem. § 15 der Geschäftsordnung an den Gemeindevorstand weiterzugeben:

Die Fraktion B90/Die Grünen fragt den Gemeindevorstand:

Welche Vorgaben bestehen in der Gemeinde für die Mahd von innerörtlichen und außerörtlichen gemeindlichen Flächen? Wann ist die Mahd beabsichtigt und in welcher Form soll sie erfolgen? Welche derartigen Vorgaben bestehen beim Mulchen?Bestehen Bedenken die Mahd bzw. das Mulchen auf eine Zeit deutlich nach der Blüte der Wiesen zu verschieben?

Begründung:

Die Bedeutung des Erhalts von Lebensräumen für Insekten u.ä. Spezies ist allen bewusst. Um diese Lebensräume zu erhalten, haben verschiedene Gemeinden, z.B. Fronhausen-Gladenbach, insektenfreundliche Programme bei der Mahd und dem Mulchen aufgestellt. Auch für Wettenberg sollte überlegt werden, wie vor Ort schützenswerte Lebensräume erhalten werden können. Dabei spielen gemeindliche Grundstücke eine wichtige Rolle.

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